Antrtag der AGTiF zum Haushalt 2020:
Berufung eines Arten- und Tierschutzbeauftragte/n
Antrag:
Für die Sicherstellung und die Beobachtung der Tiere und Arten auf Waiblinger Gemarkung soll ein/e Arten- und Tierschutzbeauftragte/r berufen werden.
Aufgabe der/des Arten- und Tierschutzbeauftragte/n wäre, die Analyse und permanente Beobachtung der Population und der Situation der Wild- und freilebenden Tiere in Waiblingen. Hierrunter fällt auch die Kommunikation und Kooperation mit dem Waiblinger Tierschutzverein bzw. anderen Vereinen und Ehrenamtlichen, welche wichtige Aufgaben in diesem Bereich innehaben. Die Beauftragte hat regelmäßig im Ausschuss für Planung, Technik und Umwelt Bericht zu erstatten.
Begründung:
Durch den Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft, den Verlust des Lebensraums durch landwirtschaftliche Monokulturen und das Fehlen von Nistmöglichkeiten durch die zunehmende Versiegelung der Landschaft (Neubaugebiete und Parkplätze) ist die Artenvielfalt in Baden-Württemberg stark gefährdet und zum Teil schon heute vom Aussterben bedroht.
Am Bodensee ist beispielsweise der Bestand aller Vögel seit 1980 um 25 Prozent zurückgegangen. Darüber hinaus ist die Hälfte der Wildbienenarten gefährdet und die Masse an Insekten landesweit dramatisch gesunken.
Laut Experten kann ein vermehrtes Bienensterben sowohl beträchtliche ökonomische als auch ökologische Folgen haben. Das Artensterben bedroht unsere zukünftige Lebensgrundlage.
Viele Aufgaben im Bereich Tier- und Artenschutz werden im Moment vernachlässigt oder an
Vereine und Ehrenamtliche delegiert, ohne dass diese große Unterstützung erfahren. Ein Beispiel hierfür sind die Stadttauben, um die sich momentan überwiegend ehrenamtliche Helfer kümmern.
Selbst wenn die Aufgaben überwiegend ehrenamtlich gestützt werden, so hat die Stadt die Pflicht sich um den Arten- und Tierschutz zu kümmern (Art 20a, Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere.
Ein/e Arten- und Tierschutzbeauftragte/r kann präventiv tätig sein und Schieflagen frühzeitig erkennen, sodass die Stadt rechtzeitig in eine schädliche Entwicklung eingreifen kann.
Durch ein/e Arten- und Tierschutzbeauftragte/n gelöste Probleme:
- Informationen über die aktuelle Population und Situation der Wild- und freilebenden Tiere in Waiblingen.
- Ansprechpartner für Vereine und Ehrenamtliche mit Aufgabenfeldern in Arten- und Tierschutz.
- Experte mit Beratungsfunktion für die Stadt.
Ausgaben:
€ 15.000
Aktuelles & Archiv
Berufung einer/s Arten und Tierschutzbeauftragte/n
Veröffentlicht am 17.11.2019