I Haushaltsteil
x 2. VermögenshaushaltHHStelle
II Antrag
Sollte die Stadt bei der Bebauung des Areal Alter Postplatz durch einen Investor die anfallenden Erschliessungskosten von ca. 1,2 Mil. Euro nicht erheben, verzichtet die Stadt Waiblingen künftig auf die Erhebung von Erschliessungsgebühren in der Gesamtstadt.
Begründung:
Die Stadt Waiblingen ist verpflichticht seine Bürgerschaft gleich zu behandeln.
Wenn einem Investor Erschliessungsgebühren von ca. 1,2 Mil. € erlassen werden, dann hat die Bürgerschaft ein Recht auf Gleichbehandlung.
III Auswirkung
2. Weniger Einnahme 350.000 + ? €