Sachdarstellung Fahrradabstellanlagen
1. Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum
1. Anlehnbügel
Der typische Anlehnbügel hat eine Länge von 80 bis 85 cm und eine Höhe von 85 bis 90 cm (s. Anlage 1, Bild 1). Da in der Regel ein Einbau mit Fundamenten (mit oder ohne Bodenhülse) erfolgt, hat der Bügel in diesem Fall eine Gesamthöhe von 110 bis 115 cm (25 cm sind unterirdisch). Er besteht aus einem Rundrohr mit einem Durchmesser von ca. 5 cm.Bei rechtwinkliger Aufstellung der Anlehnbügel zur Bewegungsfläche soll der Abstand untereinander in der Regel 1,20 m, bei beengten Verhältnissen 1,00 m, betragen (siehe Prinzipskizzen in Anlage 2). Dies ermöglicht ein Anschließen von 2 Fahrrädern pro Bügel. Bei schräger Anordnung in einem Winkel von 45 Grad gilt das gleiche Abstandsmaß, wobei der rechtwinklig zu den Ständern gemessene Abstand maßgebend ist.
In städtebaulich höherwertigen Bereichen (insbesondere Altstadt) soll der Anlehnbügel in Edelstahlausführung Verwendung finden. Ansonsten kommt die feuerverzinkte Ausführung zur Anwendung.
Sofern an städtebaulich herausragenden Standorten (insbesondere Plätze mit besonderer Gestaltung) bereits andere Fahrradbügel zur Anwendung gekommen sind, ist bei eventuellen Ergänzungsplanungen der gleiche Ständertyp wie im Bestand zu verwenden.
2. Gabelhalter
Dieser ebenfalls vom ADFC empfohlene Ständertyp ist in Anlage 1, Bild 2, dargestellt. Es handelt sich dabei um Bügel (ca. 40 x 60 bzw. 85 cm, Durchmesser ca. 5 cm) , die auf 2 parallelen Rohren (Durchmesser ca. 5 cm) befestigt sind. Die Fixierung des Vorderrades erfolgt zum einen mit einer Metallschlaufe am Bügel und zum anderen mit einem Führungsblech an den Füßen des Bügels. Zur Verhinderung von Lackschäden am Fahrrad dienen Kunststoff-Aufsätze am Bügel.
In Abhängigkeit von den jeweiligen örtlichen Verhältnissen (insb. Bedarf und Flächenverfügbarkeit) besteht die Möglichkeit der Wahl zwischen folgenden Untervarianten dieses Ständertyps:
- Radeinstellung nur einseitig tief (s. Bild 2),
- Radeinstellung zweiseitig tief,
- Radeinstellung einseitig hoch/tief (s. Bild 3),
- Radeinstellung zweiseitig hoch/tief (s. Bild 4).
Aus gestalterischen Gründen soll im öffentlichen Straßenraum möglichst nur der Anlehnbügel zur Anwendung kommen. Gabelhalter sind vor allem dort empfehlenswert, wo eine größere Anzahl von Fahrradständern errichtet werden soll, die Platzverhältnisse jedoch begrenzt sind (z. B. auf Schulhöfen, Höfen von städtischen Einrichtungen, an Schwimmbädern oder im näheren Umfeld von Bahnhöfen). Es ist nur die feuerverzinkte Ausführung zu verwenden.
3. Mobile Fahrradständer
Im öffentlichen Straßenraum werden mobile Fahrradständern insbesondere von Geschäftsinhabern und Betreibern gastronomischer Einrichtungen aufgestellt. Dabei dienen die Fahrradständer in der Regel auch als Werbefläche. Es soll künftig nur noch ein bestimmter Ständertyp gemäß Bild 5 zulässig sein.
Ein weiteres Anwendungsfeld für mobile Fahrradständer sind Veranstaltungen wie z. B. Volksfeste oder Open-Air-Konzerte. Auch bei derartigen Veranstaltungen sollte es in der Regel möglich sein, ausreichende Flächen für Fahrradabstellplätze bereitzustellen.
Um auch dabei anspruchsgerechte Abstellanlagen anzubieten, sollen auch hier Anlehnbügel zur Anwendung kommen. Da eine feste Verankerung im Untergrund nicht zweckmäßig ist, sollen dabei Anlehnbügel Verwendung finden, die zusammen mit weiteren Anlehnbügeln auf 2 parallelen Stahlschienen befestigt sind. Alternativ dazu besteht auch die Möglichkeit, einen schlangenartigen Ständertyp entsprechend Bild 6 zu verwenden.
2. Stellplatzanzahl
Die Ermittlung der empfehlenswerten Zahl der Stellplätze erfolgt anhand der Richtzahlenliste in Anlage 3. Bei der Verwendung von Fahrradanlehnbügeln wird pro Bügel mit zwei Fahrrädern gerechnet. Die Zahl der Abstellanlagen kann auf unterschiedliche Standorte bzw. auch auf Abstellung im Freien und in Fahrradräumen aufgeteilt werden. Die Abstellanlagen für private Nutzungen sind grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück anzuordnen.
3. Ort der Fahrradabstellanlagen
Fahrradstellplätze sollen von den öffentlichen Verkehrsflächen auf möglichst kurzem Weg, bequem und sicher zu erreichen sein. Sind sie von der öffentlichen Verkehrsfläche aus nicht einzusehen, müssen bei Anlagen mit öffentlicher Nutzung durch Besucher oder Kunden Hinweisschilder angebracht werden.
Fahrradstellplätze sollten zum Zwecke der sozialen Kontrolle an gut einsehbaren Stellen, in der Nähe der Gebäudezugänge angeordnet werden. Die Lage sollte so gewählt werden, dass sie bei Dunkelheit beleuchtet sind, ggf. ist eine eigene Beleuchtung sinnvoll.
4. Bau- und Gestaltungshinweise
1. AllgemeinesJede Fahrradabstellanlage (außerhalb abschließbarer Räume) sollte fest im Boden verankerte Fahrradständer aufweisen, an denen Fahrräder mit allen üblichen Laufradgrößen und Reifenbreiten stand- und diebstahlsicher abgestellt werden können. Den besten Diebstahlschutz bieten Ständertypen mit einer Anschlussmöglichkeit des Fahrradrahmens auch mit einem kurzen Seil- oder Bügelschloss. Bei Anlagen zur Langzeitabstellung empfehlen sich auch abschließbare Fahrradboxen (s. Bild 7).
Informationen über brauchbare Konstruktionen können beim Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) unter: http://www.adfc.de/Verkehr--Recht/Radverkehr-gestalten/Fahrradparken/ADFC-empfohlene-Abstellanlagen/ADFC-empfohlene-Abstellanlagen eingeholt werden.
Jeder Stellplatz sollte von der Bewegungsfläche direkt zugänglich sein. Für die Bewegungsfläche sind bei Queraufstellung mindestens 1,80 m Breite vorzusehen, bei Schrägaufstellung mindestens 1,40 m Breite. Der Abstand der Fahrradständer untereinander sollte zur Vermeidung von gegenseitiger Beschädigung, Kleidungsbeschmutzung und zur bequemeren Handhabung bei Anlehnbügeln mindestens 1,00 m, besser noch 1,20 m, betragen (bei schräger Anordnung ist der rechtwinklig zu den Ständern gemessene Abstand maßgebend). Bei Gabelhaltern sollte der Abstand mindestens 70 cm - bei wechselnder Hoch-/Tiefanordnung 50 cm - betragen (siehe auch Prinzipskizzen anbei).
Fahrradständer dürfen insbesondere im ungenutzten Zustand keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.
Bei größeren Anlagen sind mehrere Zu- und Abfahrten sinnvoll, insbesondere bei Anlagen, bei denen gleichzeitig viel An- oder Abfahrten stattfinden, z. B. Schulen, Bahnstationen, Veranstaltungsorte.
2. Fahrradabstellanlagen für Wohngebäude und Beherbergungsbetriebe
Bei Wohngebäuden und Beherbergungsbetrieben sind zur Fahrradabstellung grundsätzlich abschließbare Räume oder Boxen sinnvoll. Diese sollten möglichst ebenerdig und nahe am Hauseingang angeordnet werden, können aber bei entsprechend bequemen Zugang auch im Gebäude liegen. In größeren Wohnanlagen wird empfohlen, den Nutzerkreis eines Fahrradraumes auf 6 bis 10 Wohneinheiten zu beschränken.
Bei nichtebenerdiger Anordnung eines Fahrradraumes (z. B. Fahrradkeller) mit mehr als 20 Einstellplätzen sind Schieberampen sinnvoll.
3. Fahrradabstellanlagen für sonstige Gebäude und bauliche Anlagen
Bei sonstigen Gebäuden und baulichen Anlagen sollten die Abstellanlagen so angeordnet werden, dass sie vom Zugang gut erkenn- und erreichbar sind. Bei mehreren Grundstücks- bzw. Gebäudezugängen sollten die Abstellplätze im Rahmen der Möglichkeiten verteilt angeordnet werden.
Bei Nutzungen mit Langzeitabstellung (an Arbeitsstätten, Schulen, ÖPNV-Haltepunkten) sollte ein Teil der Fahrradstellplätze mit einer Überdachung als Witterungsschutz ausgerüstet werden (s. Bild 8). Außerdem bestehen dort höhere Anforderungen an den Diebstahlschutz. Neben der erforderlichen Rahmenanschlussmöglichkeit sind dabei eine gute soziale Kontrolle (Sichtbarkeit vom Gebäude, oder stärker frequentierten Fußwegen) sowie eine gute Beleuchtung der Abstellanlage empfehlenswert. Für diese Nutzungen sollten nach eigenem Ermessen abschließbare Räume oder Boxen anteilig bereitgestellt werden. An Orten mit eher kurzzeitigen Abstellvorgängen (z. B. vor Geschäften) sollte dagegen der bequeme Zugang Priorität haben.
In dicht bebauten Innenstadtbereichen sollte auch die Möglichkeit von Anlehnstangen an Hauswänden (möglichst in Edelstahlausführung) in Erwägung gezogen werden. Diese Lösung bietet sich insbesondere in Geschäftsstraßen an, wo durch derartige Stangen Beschädigungen an Schaufensterscheiben verhindert werden können.
Anlagen:
1. Abbildungen von empfohlenen Fahrradabstellanlagen
2. Prinzipskizzen für die Anordnung von Fahrradabstellanlagen
3. Richtzahlenliste für Fahrradabstellplätze
4. Fahrradsatzung Freiburg i. Breisgau