In der Gemeinderatssitzung am 14.11.2013 wurde in Waiblingen ein weiterer Schritt für direkte Bürgerbeteiligung erreicht. Bekannt ist Ihnen wahrscheinlich, dass nachdem der Haushaltsplan-Entwurf in den Gemeinderat eingebracht wird, die Bürgerschaft sowie Vereinen, Einrichtungen und Organisationen in Waiblingen, Gelegenheit gegeben wird, Anträge zu stellen bzw. Einwendungen gegenüber dem jeweiligen HH-Entwurf zu erheben. Darüber wird in den öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden. Die Antragsteller erhalten eine Information über die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag bzw. der Einwendung mit dem Hinweis, wann die Behandlung in den Gremiensitzungen erfolgt. Bisher war es den Antragstellern nicht erlaubt, Ihren Antrag zu modifizieren oder der Verwaltung mitzuteilen ob sie mit der von der Verwaltung oder dem Gemeinderat vorgenommenen Antwort einverstanden sind. Bei den letztjährigen HH-Beratungen kam es dann zu der Situation, dass Antragsstellern ihren Bürgerantrag modifizieren wollten, dies ihnen jedoch durch die bisherige Gemeindeordnung nicht gestattet war. Wir, die ALi-Fraktion, hätten dies für den Antragsteller gerne vorgenommen, was leider ebenfalls nicht zulässig war. Aus dieser Erfahrungen heraus haben wir einen längst notwendigen Antrag zur Abstimmung in den Gemeinderat eingebracht, der nun mit dem folgenden, einstimmig verabschiedeten Beschluss ab sofort gültig ist: Für die Begründung bzw. Modifikation von Anträgen und Einwendungen zum Haushaltsplanentwurf wird der Bürgerschaft sowie Vereinen, Einrichtungen und Organisationen ein Rederecht von maximal zwei Minuten pro Antrag oder Einwendung eingeräumt. Wir freuen uns sehr, den ungerechten Missstand für Antragsteller durch unseren Antrag beseitigt zu haben. Ich wünsche Ihnen frohe und friedvolle Weihnachten sowie ein gutes und vor allem gesundes Jahr 2014.