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Gemeinsam Stadt machen!

ALi ist ja eine ausschließlich lokale Wählervereinigung in der Stadt Waiblingen. Darum finden Sie uns nicht bei den Listen für die Europawahl, der Wahl zur Regionalversammlung und der Kreistagswahl.
ALi ist an keine Partei gebunden. Wir stehen für echte Bürgerbeteiligung: All jenen, die Lust darauf haben, soll die Möglichkeit eröffnet werden, Entscheidungsprozesse aktiv mitzugestalten.
Darum ermuntern wir Sie: praktizieren Sie Demokratie!
 
Gehen Sie zur Wahl!
Das ganze Wahlbrimborium ist für Sie undurchsichtig? Sie wissen nicht genau, was und wie gewählt wird? Hier ein paar kurze Informationen mit weiterführenden Links:
 
So wählen Sie richtig!
Am 26.05.2019 haben Sie die Wahl: Sie haben das Recht, Ihre Stimmen abzugeben für
  1. das europäische Parlament,
  2. die Regionalversammlung,
  3. den Kreistag des Rems-Murr-Kreises und
  4. den Gemeinderat der Stadt Waiblingen
 
Wahlberechtigt sind alle deutsche Staatsbürger*innen und Bürger*innen eines Mitgliedslandes der EU. Wichtig ist: Sie müssen am Wahltag 16 Jahre alt sein.
Sofern Sie wahlberechtigt sind, haben Sie mittlerweile Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten. Dort wird Ihnen mitgeteilt, wo sich Ihr Wahlraum befindet. Sie müssen am Wahltag einen gültigen Ausweis dabei haben. Sie werden noch einen Wahlschein mit den Unterlagen für die Kreistags- und Gemeinderatswahl erhalten.
 
  1. Informationen zur Wahl des europäischen Parlaments:
  • Die Bundesrepublik Deutschland hat 96 Abgeordnete im Europäischen Parlament. (Dort werden nach der Wahl 2019 insgesamt 705 Abgeordnete sein).
  • Sie haben eine Stimme. Diese wird in der Wahlkabine abgegeben.
  • Es können keine bestimmte Kandidat*innen einer Liste gewählt werden. Die Listen der Parteien sind sogenannte geschlossene Listen. Dort ist die Reihenfolge der Bewerber*innen von den Parteien festgelegt und kann nicht verändert werden.
(Quelle: www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/)
 
  1. Informationen zur Wahl der Regionalversammlung:
  • Zu den Aufgaben der Regionalversammlung gehören Entscheidungen u.a. über den Regionalplan, Tourismus- und Wirtschaftsförderung und Kultur- und Sportförderung der Region. Eine wichtige Aufgabe ist die Planung des regionalen Verkehrs.
  • Die Regionalversammlung besteht aktuell aus 87 Regionalrät*innen.
  • Auch hier gilt (wie bei der Europawahl) die Listenwahl: Sie haben eine Stimme. Diese wird in der Wahlkabine abgegeben.
(Quelle: www.kommunalwahl-bw.de/region-stuttgart.html )*
 
  1. Informationen zur Kreistagswahl:
  • Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner*innen des Rems-Murr-Kreises. Er legt u.a. die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest.
  • Derzeit gehören dem Kreistag 88 Mitglieder an.
  • Sie haben so viele Stimmen, wie Kreisrät*innen im Wahlkreis zu wählen sind. Dies sind im Wahlkreis Waiblingen 10 Mitglieder.
  • Den Wahlzettel für die Kreistagswahl erhalten Sie schon vor der Wahl nach Hause geschickt. So können Sie den Stimmzettel in Ruhe ausfüllen.
  • Beim Ausfüllen des Stimmzettels gehen Sie vor, wie unten bei der Gemeinderatswahl beschrieben. Sie können kumulieren und panaschieren. Nur müssen Sie bei der Kreistagswahl aufpassen, dass Sie nicht mehr als 10 Stimmen vergeben!
(Quelle: www.kommunalwahl-bw.de/kreistagswahlen.html#c44081 und www.rems-murr-kreis.de/landratsamt-politik/kreistag/aufgaben-des-kreistags/ )*
 
  1. Informationen zur Gemeinderatswahl:
  • Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger*innen auf Gemeindeebene. Er ist rechtlich kein Parlament, sondern ein Teil der Verwaltung, das diese anleitet.
  • Die Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates richtet sich nach der Einwohnerzahl. In Waiblingen gibt es 32 Gemeinderät*innen.
(Quelle: www.waehlenab16-bw.de/info_gemeinderat.html )*
 
  • Den Wahlzettel für die Gemeinderatswahl erhalten Sie schon vor der Wahl nach Hause geschickt. So können Sie den Stimmzettel in Ruhe ausfüllen. Dabei finden Sie auch den Stimmzettel für die Liste der Alternativen Liste Waiblingen (ALi).
  • Sie haben 32 Stimmen. Hier können Sie wie folgt vorgehen:
  • Sie trennen die Liste Ihrer bevorzugten Wählervereinigung ab und geben nur diese unausgefüllt ab. So erhält jede Kandidat*in dieser Liste eine Stimme. Hat diese Liste weniger als 32 Kandidat*innen, gehen Stimmen von Ihnen verloren.
  • Sie kennzeichnen die von Ihnen bevorzugten Kandidat*innen, indem Sie Ihnen 1,2 oder 3 Stimmen vergeben (kumulieren). Rechnen Sie genau. Wenn Sie mehr als 32 Stimmen vergeben, wird Ihr Stimmzettel ungültig!
  • Sie panaschieren, indem Sie einzelne Kandidat*innen von anderen Listen auf die von Ihnen bevorzugte Liste übertragen. Schreiben Sie eine Stimmzahl (Achtung: nicht mehr als 3!) hinter den oder diese Kandidaten. Wieder müssen Sie genau rechnen. Enthält Ihr Stimmzettel mehr als 32 Stimmen, wird er ungültig. Enthält er weniger als 32, haben Sie Stimmen verschenkt.
 
Wir empfehlen:
Geben Sie den Stimmzettel für die Alternative Liste Waiblingen (ALi) ab!
Denn Reinfunken und Mitmischen macht Spaß!

 
 
 
 
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