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Hundewiese

Antrag der AGTiF zum Haushalt 2020:

Antrag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Mittel zur Konzeption und Errichtung jeweils einer eingezäunten „Hundewiese“ in der Waiblinger Kernstadt und jeweils in den Ortschaften bereitzustellen.
Hierzu  gehört ebenfalls das Bereitstellen von Kotbeutel Stationen, das Aufstellen von Hinweisschildern (inklusive Verhaltensregeln/Richtlinien) und das Anbringen von Wassernäpfen am Zaun.
 
Begründung:
Haustiere tun ihren Haltern gut. Durch die regelmäßige Bewegung wird beispielsweise die physische Gesundheit der Halter langfristig gesteigert.
Hundehaltung hat aber auch eine soziale Komponente. Es konnte nachgewiesen werden, dass Menschen mit Haustieren sich nicht nur weniger einsam fühlen, sondern auch öfter besucht werden und leichter mit anderen Menschen in Kontakt treten. Dies ist vor allem für ältere Menschen ein großer Gewinn.
 
Auf einer Hundewiese können sich Hunde im öffentlichen Raum ohne Leine bewegen. Speziell in dicht bebauten Gebieten mit Leinenzwang sind Hundezonen die einzigen Orte, in denen Hunde genügend Auslauf bekommen und somit artgerecht gehalten werden können. Um gerade für ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die im Stadtgebiet wohnen, eine artgerechte Haltung von Hunden zu erleichtern, soll eine Hundewiese pro Ortschaft errichtet werden.
Wichtig hierbei ist, dass die Hundewiese eingezäunt ist, sodass sich die Hunde auch wirklich auf dem ausgewiesenen Gelände aufhalten. So würden auch Sportler, Spaziergänger, Menschen die Angst vor Hunden haben und Familien mit kleinen Kindern davon profitieren, da kein ungewollter Hundekontakt mit freilaufenden Hunden in Parks und sonstigen städtischen Flächen zustande kommt. Die Freizeitqualität wird so für beide Parteien deutlich erhöht.
 
Siehe: Welt Online, Veröffentlicht am 20.12.2012, „Haustiere tun ihrem Menschen einfach gut“, Von Aliki Nassoufis
https://www.welt.de/gesundheit/psychologie/article112145958/Haustiere-tun-ihrem-Menschen-einfach-gut.html
 
Durch die aufgestellten Verhaltensregeln und ein Verbot der Teilnahme von Listenhunden ohne positiven Wesenstest (Landeshundegesetz Land Baden-Württemberg soll auch die interne Sicherheit gewährleistet werden.
Viele Städte haben den gesellschaftlichen Wert von Hundewiesen bereits erkannt und gehen mit gutem Beispiel voran.
 
Durch eine Hundewiese gelöste Probleme:
  • Hundehaltern wird eine artgerechte Hundehaltung im Stadtgebiet erleichtert. Hiervon profitieren vor allem Menschen, die aufgrund Ihres Alters oder in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
  • Die Verunreinigungen durch Hunde im Stadtgebiet nehmen ab. Die städtischen Kosten für die Beseitigung von Hundekot werden dadurch gesenkt.
  • Menschen, die keinen Kontakt zu Hunden wünschen, werden so vor ungewollten Konfrontationen geschützt. Dies trägt zur Steigerung der Freizeitqualität und des gesellschaftlichen Klimas im Stadtgebiet bei.
  • Ausreichende Beschäftigung und eine gute Sozialisierung von Hunden sind Präventivmaßnahmen, um Beißvorfälle vorzubeugen.
  • Ordnungswidrigkeiten, wie das Liegelassen von Hundekot, wären hier einfacher zu kontrollieren.
  • Eine Hundewiese trägt durch ihre soziale Komponente (Menschen kommen in Kontakt) auch zu einer besseren gesellschaftlichen Atmosphäre bei.
  • Denkbar wäre eine stundenmäßige Verpachtung gegen einen geringen Betrag an Hundeschulen. Das Angebot würde noch eine zusätzliche Alternative zum Freizeitangebot in Waiblingen darstellen. Des Weiteren würden sich die Kurse, durch die Erziehung der Hunde und die Schulung der Hundehalter, auch positiv auf das gesellschaftliche Zusammenleben auswirken.
  • Stuttgarter Nachrichten online, veröffentlicht am 8.6.2017, „Jeder Hund kann beißen, wenn er nicht sozialisiert wurde“
Siehe: https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.hundeexpertin-zur-beissattacke-jeder-hund-kann-beissen-wenn-er-nicht-sozialisiert-wurde.f2f042f5-6a22-4607-b425-694fef6d05fe.html
 
Verhaltensregeln/Richtlinien
  • Bitte beaufsichtigen Sie Ihren Hund. Sie sind für ihn verantwortlich.
  • Ihr Hund muss sich jederzeit zurückrufen lassen und darf die Fläche nicht unangeleint verlassen.
  • Seien Sie rücksichtsvoll in der Begegnung mit anderen Menschen. Es gibt Menschen, die Angst vor Hunden haben. Zeigen Sie für andere erkennbar, dass Sie Ihren Hund unter Kontrolle haben und bereit sind, Rücksicht zu nehmen.
  • Hundekot gehört nicht unter die Schuhe, sondern in die Tonne. Sammeln Sie alles auf, was Ihr Hund hinterlässt – Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken!
  • Besteht für Ihren Hund eine Maulkorb- und/oder Leinenpflicht, dann gilt sie auch auf den Freilaufflächen.
  • Listenhunden nach der Landeshundegesetz für das Land Baden-Württemberg ohne positiven Wesenstest ist das Betreten nicht gestattet.
 
Ausnahmen der Listenhunde:
Ausnahme der nach dem Landeshundegesetz für das Land Baden-Württemberg leinen- und maulkorbpflichtigen Tiere/ Kampfhundeverordnung sind American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier.
Die Halter solcher Hunde können dies durch eine Prüfung widerlegen, die vor einem im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierarzt und einem Polizeihundeführer abzulegen ist. Zudem bedarf es einer amtlichen Feststellung durch die Ortspolizeibehörde, dass die Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist.
Die Eigenschaft als Kampfhund gilt zudem bei weiteren neun Rassen, darunter Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu, wenn sich Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren nach entsprechender Prüfung bestätigt haben und die Kampfhundeeigenschaft daraufhin von der Ortspolizeibehörde amtlich festgestellt wird.
 
Gefährlich im Sinn der Verordnung sind auch Hunde, die – unabhängig von ihrer Rasse – bissig sind, in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder zum unkontrollierten Hetzen und Reißen  von anderen Tieren neigen.
Siehe https://im.baden-Württemberg.de/de/sicherheit/polizei/praevention/kampfhundeverordnung/iv
 
Liste der Städte, die aktuell bereits Hundewiesen ausweisen:
Aachen, Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremerhaven, Chemnitz, Dortmund, Düsseldorf, Erfurt, Essen, Flensburg, Frankfurt, Göttingen, Hagen, Halle, Hamburg, Hannover, Kiel, Köln, Leipzig, Ludwigshafen, Lübeck, Magdeburg, Mannheim, München, Münster, Neuss, Norderstedt, Oberhausen
 
Siehe https://www.gassi-gassi.de/statisch/hundewiesen.html
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/umwelt/stadtgruen/hundefreilaufflaechen/index.html
https://www.essen.de/rathaus/aemter/ordner_67/Hundewiesen.de.html

Ausgaben:
€ 15.000

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