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Katzenschutzverordnung

AGTiF beantragt eine Katzenschutzverordnung.


Die Beratung wird - aller Voraussicht nach - in der Mai-Sitzungsrunde erfolgen.

Hier ist der Antrag der AGTiF zur Einführung einer Katzenschutzverordnung im Wortlaut zu finden

Im Antrag der AGTiF wird als Orientierung auf die Katzenschutzverordnung der Stadt Berglen im Rems-Murr-Kreis vom 9. April 2019 verwiesen. (Die Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft)

Ein weiterer Hinweis geht auf den Vorschlag für eine kommunale Katzenschutzverordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.

Zudem wird das Dokument "Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Umsetzung einer kommunalen Katzenschutzverordnung nach § 13b Tierschutzgesetz" beigelegt, das ebenfalls vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg stammt.

In der Anlage ist ein Brief des Tierschutzvereins Waiblingen an Herrn Oberbürgermeister Hesky zu finden, der den AGTiF-Antrag auf eine Katzenschutzverordnung unterstützt.

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