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Öffentlichkeit von Sitzungen und Entscheidungen

Betr.: Kulturausschuss-Sitzung am 17.11.2004


Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt-Hieber,

um auf unserer gestrigen Telefonat zückzukommen, möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:

nach nochmaligem Lesen der entsprechenden § in der Gemeindeordnung bin ich weiterhin der Überzeugung, dass ein Teil der Themen, welche im nichtöffentlicher Teil der Sitzung besprochen und beschlossen werden sollen, unbedingt imr öffentlichen Sitzungsteil beraten werden müssen!

Die Gemeindeordnung sieht zwar vor, dass Vorberatungen nichtöffentlich stattfinden können, aber in den von mir angesprochenen Fällen soll keine Vorberatung stattfinden, sondern bereits alles beschlossen werden.

Es kann nicht gewollt werden, dass Entscheidungen nichtöffentlich getroffen werden nur weil Sie als Oberbürgermeister die Angst haben, dass das eine oder andere Gemeinderatsmitglied sich sonst nicht trauen wurde seine Auffassung kund zu tun und entsprechend abzustimmen, so eine Möglichkeit ist in der Gemeindeordnung nicht vorgesehen.

Die immer wieder vorkommende Verletzung der Schweigepflicht, sollte uns alle dazu veranlassen die politische Arbeit des Gemeinderat so offen wie möglich zu gestalten.

Ich bitte sie daher erneut, die öffentliche Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule, Sport und Soziales zu ergänzen.

Ich behalte mir vor dieser Brief morgen der Presse zukommen zu lassen.

Mit freundlichem Gruß

 

 

Alfonso Fazio

 

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