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Radwege

Liveticker 31.3.2011

+++ 15.46 Strahlengefahr verhindert Bergung der Toten +++ Bis zu 1000 Leichen rund um das AKW Fukushima sind nach dem Erdbeben vom 11. März wegen der Strahlengefahr bisher nicht geborgen. Dies meldet die Nachrichtenagentur Kyodo. Die Leichen in der 20-Kilometer-Evakuierungszone seien hoher Strahlung ausgesetzt gewesen, heißt es. Die Japaner fürchten, dass Rettungsteams, Ärzte oder Angehörige bei der Bergung zu viel radioaktive Strahlung abbekommen könnten. Werden die Opfer später eingeäschert, könnten die radioaktiven Partikel zudem in die Luft gelangen. Bei einer Erdbestattung könnte der Boden kontaminiert werden, schreibt Kyodo. Pläne, alle Leichen in dem Gebiet nach einer Bergung auf Strahlung zu kontrollieren, wurden wegen der möglichen Gesundheitsgefahr für die Einsatzkräfte wieder aufgegeben. Nun überlegt man, die Toten vor Ort in Spezialfahrzeugen zu dekontaminieren.


Offener Brief 18.3.2011

Sehr geehrter Herr Abele,

warum lügen Sie und die CDU die Bevölkerung an? Sie behaupten in Ihrem Staufer Kurier Beitrag: „Die Aussetzung der Laufzeitverlängerung für deutsche Atomkraftwerke ist bereits gemacht.“ Dem ist nicht so. Wir leben nicht in der DDR, wo auf Zuruf einer Vorsitzenden Gesetze ausgesetzt werden. Wir leben in einem Rechtsstaat. Die CDU/FDP hat diese Woche im Bundestag gegen die Rücknahme des Gesetzes gestimmt. Damit ist das Gesetz zur Laufzeitverlängerung nach wie vor in Kraft. Sie hat weiter gegen die sofortige Stilllegung der ältesten sieben AKW in der BRD gestimmt. Die derzeitige Verfügung zum Herunterfahren der sieben ältesten AKW sind damit rechtlich kaum haltbar. Die Stromunternehmen haben bereits eine rechtliche Prüfung angekündigt. Selbst wenn ein AKW dauerhaft stillgelegt wird, wird dessen Strommenge auf andere AKW übertragen. Die dreimonatige Abschaltphase verlängert die Laufzeiten der AKW automatisch, da Höchststrommengen in dem Gesetz festgelegt sind und keine Laufzeiten. Schadensersatzklagen über mehrere 100 Mio Euro sind zu erwarten. Aber wir haben es ja üppig. In Baden-Württemberg hat Herr Mappus vermutlich verfassungswidrig 4,7 Mrd Euro für ENBW ausgegeben. Nach heutigem Stand ca. 2 Mrd Verlust, den der Steuerzahler wieder einmal übernehmen darf.

Im übrigen darf ich daran erinnern, dass die CDU Waiblingen Anträge auf Investition in Photovoltaik in der Vergangenheit abgelehnt hat. Vermutlich wissen Sie nichts mehr davon und belügen die Bevölkerung auch in diesem Punkt

Gruß

Klaus-Dieter Przybyl

P.S. Das Protokoll über den Ablauf der 96. Plenarsitzung am 17. März 2011 kann auf www. bundestag.de jederzeit eingesehen werden. Ebenso die entsprechenden Anträge und Abstimmungen. Nur damit sie morgen noch wissen, welche Position die CDU diese Woche hatte.

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