Amtsblatt Ausgabe Nr. 13 vom 26.03.2020, Beitrag von Dagmar Metzger:
Juli und August sind die klassischen Sommer-Urlaubsmonate. Die einen reisen gerne, andere verbringen zuhause schöne Tage. Dieses Jahr ist jedoch durch die Corona-Gefahr vieles anders.Die meisten werden vermutlich die Sommertage in unserer schönen Heimat verbringen. Wer das Glück hat, einen Garten zu haben, weiß ihn zu schätzen, zu lieben. Da verwundert es doch, dass seit einigen Jahren vermehrt Schottergärten, „Gärten des Grauens“, und Gabionenzäune rund um die Häuser Einzug halten – besonders festzustellen in den Neubaugebieten der letzten zehn Jahre.
Eine gesetzliche Lücke in der Landesbauordnung (§ 9.1.1), wird nun geschlossen und dadurch
Schottergärten zu Gunsten der Artenvielfalt verboten. Bereits existierende Schottergärten müssten im Zweifel beseitigt oder umgestaltet werden, es sei denn, die Gärten seien älter als die bestehende Regelung in der Landesbauordnung, die schon seit Mitte der 1990er-Jahre existiert. Ein neuer Passus wird die nötige Klarheit schaffen und soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden. „Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten sind grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung (im Sinne des §9 Absatz 1 Satz 1 Landesbauordnung.)“.
Dies ist sehr zu begrüßen, da Schottergärten für die ökologische Vielfalt schlecht sind. Zudem bieten sie keinen Lebensraum für Bienen und andere Insekten und wirken sich durch die aufgeheizten Steine im Sommer auch noch negativ auf das Umgebungs- und Stadtklima aus. Durch Versiegelung kann Regenwasser nicht versickern. Gründe für Kiesgärten sind lt. repräsentativer Umfrage der GfK meist wenig Arbeit, Ordnungsliebe und Designvorstellungen. Geschmackloser ist nur noch, wie auch schon in Waiblingen gesehen, ein grüner Plastikrasen im Vorgarten. Tatsächlich kann man auch mit wenig Aufwand einen natürlichen, ökologisch wertvollen und optisch ansprechenden Garten gestalten.
Eine schöne Sommerzeit wünsche ich Ihnen!